Allgemeine Geschäftsbedingungen der kidgmbh Werbeagentur

 

1. Geltungsbereich

Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Beding­ungen des Kunden, die die Agentur nicht ausdrücklich aner­ken­nt, sind für die Agentur unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

 

2. Präsentation

Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch die Agentur mit dem Ziel des Abschlusses eines Agen­tur­­ver­trages mit dem Kunden erfolgt, vorbehaltlich einer ander­wei­ti­gen Vereinbarung, grundsätzlich gegen Zahlung eines Entgel­tes (Präsen­tationshonorar). Das Präsentations­honorar wird im Falle der Auf­trags­erteilung auf die Agenturver­gütung angerech­net.

 

3. Zahlungsbedingungen

Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen An­ge­bot bzw. der Auftragsbestätigung und verstehen sich, soweit nicht anderes angegeben ist, als Nettopreise; Verpack­ung, Ver­sand­kosten, Transportversicherung, Zollgebühren sowie die ge­setz­liche Mehr­wert­steuer werden zusätzlich berechnet.

Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind Verzugszinsen bzw. Stun­dungszinsen in Höhe von EUR 2 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen, es sei denn, die Agentur weist eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Kunde keine bzw. eine niedrigere Belastung nach.

 

4. Lieferung

Liefertermine ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.

Fix­ter­mi­ne bedürfen der ausdrücklichen und gesonderten Verein­bar­ung.

Verzögerungen durch den Kunden oder durch von ihm beauf­trag­te Unternehmen oder Personen (Änderungswünsche, verspätete Materiallieferung etc.) oder nicht termingerechte Material- oder Manuskriptbereit­stel­lungen des Kunden verlagern die verein­barten Termine. An­spruch auf bevorrechtigte Bearbeitung besteht in solchen Fällen nicht. Besteht der Kunde gleichwohl auf termingerechte Fertigstellung und kommt es darauf begründend nicht zur Quali­täts­kontrolle der Materialien, haftet die Agentur nicht für Bean­stan­dungen.

Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldetes Unvermögen auf seiten der Agentur oder deren Vorlieferanten verlängern die Liefer- und Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung.

 

5. Haftungsbeschränkung

Verlangt der Kunde Schadensersatz, so haftet die Agentur nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, aus­ge­nommen sind Verzug oder schuldhafte Unmöglichkeit. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit, auch von Erfüllungsge­hil­fen, auf das Zehnfache des Rechnungsbetrages begrenzt und die Haftung für mittel­bare Schäden ausgeschlossen.

Ist der Kunde Kaufmann, so haftet die Agentur auch im Falle von Verzug oder Unmöglichkeit nur bei Vorsatz oder grober Fahr­läs­sig­­keit.

 

6. Versand

Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu ver­tre­ten hat, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Ver­sand­bereit­schaft auf den Kunden über.

 

7. Eigentumsvorbehalt

Versandte oder übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezah­lung im Eigentum der Agentur.

 

8. Materialbereitstellung

Vom Kunden zu beschaffende Materialien sind der Agentur in einem einwandfreien Zustand frei Haus zu liefern. Materialien die keiner weiteren Verarbeitung dienen, werden - vorbehaltlich einer abweich­enden Vereinbarung - weder einer Mengen- noch einer Qualitäts­kon­trolle unterzogen.

Der Kunde haftet der Agentur dafür, dass der Inhalt von ihm über­gebener Druckvorlagen oder anderer bereitgestellter Werbe­mittel nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, insbe­sondere durch die Durchführung seines Auftrags keine Rechte Dritter (z.B. Urhe­ber­rechte) verletzt werden. Der Kunde hat die Agentur von solchen Ansprüchen Dritter im Falle der Geltend­machung freizustellen.

Der Kunde trägt das Risiko der Verarbeitbarkeit der über­ge­benen Materialien. Eventuelle notwendige Mehrarbeit aufgrund man­­geln­der Verarbeitbarkeit bereitgestellter Materialien, berech­tigt die Agentur zur Erhebung einer nach billigem Ermes­­sen zu be­rech­nen­den weiteren Vergütung.

Die Rücksendung von Restmaterial oder von Druckvorlagen, Manuskripten oder anderer vom Kunden übergebenen Gegen­stände erfolgt unfrei. Der Kunde trägt die Versandgefahr.

 

9. Gewährleistung

Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind innerhalb einer Ausschlußfrist von vier Wochen nach Anlieferung bei der Agentur zu erheben; im übrigen binnen zwei Wochen nach Bekannt­gabe der Werbekonzeption. Verdeckte Mängel müssen unverzüglich nach deren Entdeckung bei der Agentur angezeigt werden.

 

10. Urheberrechte

Soweit nichts anderes vereinbart, überträgt die Agentur die mit den vertraglichen Arbeiten verbundenen urheberrechtlichen Nutzungs­rechte nur in der räumlich, zeitlich und inhaltlich nach dem Ver­trags­zweck sowie der jeweils eingeräumten Nutzungsart beschränkten Form. Urheberrechte an Präsenta­tions­arbeiten verbleiben, vor­behaltlich einer anderweitigen Ver­ein­barung, bei der Agentur. Im übrigen verbleiben die Nutzungs­rechte solange bei der Agentur, als die Arbeiten nicht vollständig bezahlt sind.

 

11. Marketing

Auf der Agentur erkennbare rechtliche Bedenken gegen Werbe­maßnahmen wird der Kunde hingewiesen. Unabhängig davon hat der Kunde selbst zu prüfen, ob die vorgeschlagene Werbe­maß­nah­me rechtlich, insbesondere wettbewerbsrechtlich unbedenk­lich ist. Der Kunde hat die rechtliche Unbedenklich­keit vor Durchführung der Werbemaßnahme zu bestätigen. Erfolgt die Bestätigung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Werbekonzep­tion, geht die Agentur davon aus, daß die recht­liche Unbedenklich­keit geprüft und festgestellt wurde. Auf die Annahmenfolge wird der Kunde bei der Bekanntgabe der Kon­zep­tion schriftlich gesondert hingewiesen.

Die Agentur erhält je ein Belegexemplar von den von der Agentur teilweise oder ganz gestalteten Werbemitteln oder anderen zur Marketingaktion gehörenden Elemente.

Die Agentur ist berechtigt, das Belegexemplar nach Durch­führ­ung der Werbeaktion zum Zwecke der Eigenwerbung (z.B. für Veröffent­lichungen, Besprechungen, Abbildungen, PR-Aktionen, Wettbe­werbs­teilnahmen) zu benutzen.

 

12. Rechtsanwendung

Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Aus­schluß des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und des einheitlichen Vertragsab­schluß­ge­setzes Anwendung.

 

13. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist Augsburg.

 

14. Schlußbestimmung

Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden einschließlich der Abbedingung der Schriftform bedürfen zur Erlangung der Gültigkeit der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise un­wirk­sam sein, so wird die Wirksamkeit im übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, in diesem Fall die un-wirk­­same Vereinbarung durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck weitgehend entspricht.

 

 

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